Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klaus Listl –Freezing Motions
1 Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1 Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions-und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.
1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungenabweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2 Produktionsaufträge
2.1 Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Fotograf nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.
2.2 Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn der Fotograf die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dassdieser die notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann.
2.3 Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Fotograf bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
2.4 Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung (Ziffer 3.4) nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
2.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten vorgelegten Bilder innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Fotografen zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs-und Rügepflicht gelten die Bilder in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
3 Terminverschiebung oder Stornierung
3.1 Allgemein gilt: Wird der Vertrag aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, noch vor Beginn der Arbeiten storniert, kann der Fotograf das Honorar, das bei der Vertragsdurchführung angefallen wäre, in der Abrechnung mit 50 % berücksichtigen. Bei einer Stornierunginnerhalb von einer Woche (7 Tage) vor Auftragsbeginn fallen 75% der Kosten an.Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Autragsbeginn oder nach Beginn der Arbeiten ist das volle Honorar anzusetzen.
3.2 Bei Termin Verschiebung gilt:-1 Woche vor Durchführung des Auftrages 25 %.-48 Stunden vor Durchführung des Auftrages 50 %.-Aus Kulanz können die anfallenden Kosten mit dem Ersatztermin verrechnet werden.-Falls der Ersatztermin nicht zu Stande kommt,geltendie Stornierungsbedingungen.
3.3 Bei Termin Stornierung gilt:-50 % der anfallenden Kosten bei Stornierung des Auftrages.-Stornierung innerhalb von 7 Tagen (keine Werktage) 75% des Auftrags Volumens.-Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Auftragsbeginn 100% des Auftrags Volumens.-Stornierung nach Auftragsbeginn 100% des Auftrags Volumens.-Die Stornogebühren enthalten den üblichen Satz von 19% Mehrwertsteuer
3.4 COVID 19 bedingte Termin Verschiebung:-Covid19 bedingte Verschiebung innerhalb von 2 Monatensindkostenfrei-Falls der Ersatztermin nicht zu Stande kommt, gelten die COVID 19 Stornierungsbedingungen3.5.
3.5 COVID 19 bedingte Stornierung:-Covid19 bedingte Stornierung bis max. 7 Tage(keine Werktage) vor Auftragsbeginn: Einmalige Pauschalstornierungskosten von brutto 85 Euro zur Deckung vorangegangenerAufwendungen und Kosten.-Bei Stornierungen Innerhalb der 7 Tage (keine Werktage) gelten die normalen Stornierungsbedingungen siehe Absatz 3.3.-Die Stornogebühren enthalten den üblichen Satz von 19% MehrwertsteuerErläuterung zum Thema COVID 19:COVID 19 bedingte Verschiebungen und Stornierungen gelten nur, wenn aufgrund aktueller staatlicher Maßnahmen Einschränkungenstattfindenwie zb:-Kontaktbeschränkung-Der Mindestabstand ohne Maske nicht eingehalten werden kann-Schließungen von Einrichtungenwie Hotels und Sportstätten-Grenzschließung-Deutsche Reisewarnung-Shooting Ort im ausgewiesenen Risikogebiet (nach Deutschem Bestimmung)-2G oder 2G+
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